CBAM-Erklärung
Artem reicht die jährliche CBAM-Erklärung in Ihrem Namen beim EU-CBAM-Register ein – fristgerecht und rechtskonform.
EU-BEVOLLMÄCHTIGTER
Unternehmen ohne EU-Niederlassung können nicht direkt als CBAM-Erklärer auftreten. ArtemLEX übernimmt die CBAM-Erklärung und Zertifikatspflichten in Ihrem Namen.
Artem reicht die jährliche CBAM-Erklärung in Ihrem Namen beim EU-CBAM-Register ein – fristgerecht und rechtskonform.
Kauf und Verwaltung der CBAM-Zertifikate über Artem's EU-EORI-Nummer – ohne eigenes EU-Konto.
Berechnung der grauen Emissionen nach EU-CBAM-Methodik – dokumentiert und prüffähig.
01
Produktdaten und Emissionswerte an Artem übermitteln.
02
Artem berechnet die grauen Emissionen nach EU-Methodik.
03
Artem kauft die erforderlichen CBAM-Zertifikate.
04
Fristgerechte Einreichung der CBAM-Erklärung im EU-Register.
Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Mandanten. Sie finden Ihre Frage nicht? Sprechen Sie uns direkt an.
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