EU-BEVOLLMÄCHTIGTER

EU-Bevollmächtigter – Gesetzliche Haftung für Ihre Produkte

Artem Technologie AG fungiert als Ihr EU-Bevollmächtigter und übernimmt gesetzlich die Haftung des Importeurs und Betreibers gegenüber EU-Behörden.

Was der EU-Bevollmächtigten-Service umfasst

Gesetzliche Haftungsübernahme

Artem übernimmt die gesetzliche Haftung als Importeur und Betreiber gegenüber EU-Marktüberwachungsbehörden.

Produktregistrierungen

LUCID-Verpackungsregistrierung, EPREL-Energieeffizienzregistrierung und weitere Pflichtregistrierungen.

Produkthaftpflicht

Abwicklung der Produkthaftpflichtversicherung für den EU-Markt.

Marktüberwachung

Erfüllung der Marktüberwachungspflichten nach Inverkehrbringen – inklusive Behördenbegleitung.

Für welche Produktkategorien

  • Maschinen

    Maschinenverordnung 2023/1230

  • Spielzeug

    Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG

  • Medizinprodukte

    MDR 2017/745

  • Batterien

    Batterieverordnung 2023/1542

  • Digitale Produkte

    Cyber Resilience Act

Häufige Fragen zum EU-Bevollmächtigten

Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Mandanten. Sie finden Ihre Frage nicht? Sprechen Sie uns direkt an.

Wer braucht einen EU-Bevollmächtigten?
Unternehmen ohne eigene EU-Niederlassung, die regulierte Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, benötigen für viele Produktkategorien einen EU-Bevollmächtigten. Dies gilt insbesondere für CE-kennzeichnungspflichtige Produkte wie Maschinen, Spielzeug, Medizinprodukte und Batterien.
Welche Haftung übernimmt ArtemLEX?
ArtemLEX übernimmt als EU-Bevollmächtigter die gesetzliche Haftung des Wirtschaftsakteurs gegenüber EU-Marktüberwachungsbehörden. Dies umfasst die Sicherstellung der Konformität, die Führung der technischen Dokumentation und die Kooperation mit Behörden.
Was ist der Unterschied zwischen EU-Bevollmächtigtem und Importeur?
Der EU-Bevollmächtigte handelt im Auftrag des Herstellers und übernimmt dessen Pflichten in der EU. Der Importeur bringt Waren physisch in die EU ein. Beide Rollen können von ArtemLEX übernommen werden.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Nach KYC-Prüfung und Vertragsunterzeichnung übernimmt ArtemLEX alle gesetzlichen Pflichten als EU-Bevollmächtigter. Wir führen die technische Dokumentation, registrieren Ihre Produkte bei den zuständigen Behörden und begleiten Sie bei Marktüberwachungsaktionen.
Für wie viele Produkte kann ArtemLEX als Bevollmächtigter fungieren?
ArtemLEX kann als EU-Bevollmächtigter für mehrere Produktlinien gleichzeitig fungieren. Die genauen Konditionen richten sich nach Anzahl der Produkte, Produktkategorie und Risikoklasse. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.

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