CO₂-Grenzausgleich

CBAM-Berichtspflichten – fristgerecht und prüfungssicher

Der CO₂-Grenzausgleich der EU verpflichtet Importeure zu quartalsweisen Emissionsberichten. ArtemLEX übernimmt die vollständige Abwicklung nach Verordnung (EU) 2023/956 – damit Sie Fristen einhalten und Sanktionen vermeiden.

Wer ist von CBAM betroffen?

CBAM betrifft jedes Unternehmen, das emissionsintensive Waren in die EU importiert. Maßgeblich ist nicht die Unternehmensgröße, sondern die Warenart. Folgende Produktgruppen fallen derzeit unter die Verordnung:

  • Eisen und Stahl
  • Aluminium
  • Zement
  • Düngemittel
  • Wasserstoff
  • Strom

Ihre Pflichten im Überblick

Quartalsweise CBAM-Berichte
Importeure müssen während der Übergangsphase für jedes Quartal die eingebetteten Emissionen ihrer Waren melden. Wir erstellen und übermitteln diese Berichte fristgerecht über das CBAM-Übergangsregister.
Ermittlung der eingebetteten Emissionen
Die direkten und indirekten Emissionen müssen pro Warenart bestimmt werden. Wir holen die erforderlichen Primärdaten bei Ihren Lieferanten ein und wenden bei Bedarf die zulässigen Standardwerte der EU-Kommission an.
Antrag auf zugelassenen CBAM-Anmelder
Ab 2026 dürfen nur noch zugelassene CBAM-Anmelder betroffene Waren importieren. Wir bereiten Ihren Zulassungsantrag vor und begleiten das Verfahren bei der zuständigen nationalen Behörde.

Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2023/956 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Schaffung eines CO₂-Grenzausgleichssystems, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union.

Häufige Fragen zu CBAM

Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Mandanten. Sie finden Ihre Frage nicht? Sprechen Sie uns direkt an.

Was ist CBAM?
CBAM steht für „Carbon Border Adjustment Mechanism“, auf Deutsch CO₂-Grenzausgleichssystem. Es ist ein Instrument der EU, das auf den Import bestimmter emissionsintensiver Waren einen CO₂-Preis erhebt. Ziel ist es, Produktion innerhalb und außerhalb der EU hinsichtlich der CO₂-Kosten gleichzustellen und die Verlagerung von Emissionen ins Ausland zu verhindern.
Welche Waren fallen unter CBAM?
CBAM gilt aktuell für Importe von Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln, Wasserstoff sowie Strom. Maßgeblich ist die jeweilige KN-Codenummer der Ware. Ob Ihr konkretes Produkt betroffen ist, prüfen wir anhand Ihrer Zolltarifnummern.
Wer muss CBAM-Berichte abgeben?
Berichtspflichtig ist der Importeur, der die betroffenen Waren in das Zollgebiet der EU einführt, beziehungsweise der indirekte Zollvertreter. Sobald Sie betroffene Waren importieren, müssen Sie quartalsweise über die eingebetteten Emissionen berichten – unabhängig von der Unternehmensgröße.
Welche Fristen gelten in der Übergangsphase?
Die Übergangsphase läuft seit dem 1. Oktober 2023. In dieser Zeit sind ausschließlich Berichtspflichten zu erfüllen; finanzielle Abgaben fallen noch nicht an. Jeder CBAM-Bericht ist spätestens einen Monat nach Ende des jeweiligen Quartals einzureichen. Ab dem 1. Januar 2026 beginnt die definitive Phase mit Abgabe von CBAM-Zertifikaten.
Was passiert, wenn ein CBAM-Bericht nicht eingereicht wird?
Bei fehlenden, verspäteten oder unvollständigen Berichten drohen Sanktionen. Die Behörden können je nicht gemeldeter Tonne eingebetteter Emissionen ein Bußgeld verhängen. Eine fristgerechte und vollständige Berichterstattung schützt Sie vor diesen Strafzahlungen – genau hier setzt unsere Unterstützung an.
Wie unterstützt ArtemLEX bei CBAM konkret?
Wir prüfen zunächst Ihre Betroffenheit anhand der KN-Codes, richten den Zugang zum CBAM-Register ein und holen die Emissionsdaten Ihrer Lieferanten ein. Anschließend erstellen und übermitteln wir die Quartalsberichte fristgerecht und dokumentieren alle Nachweise prüfungssicher. Auf Wunsch bereiten wir Sie auf den Status als zugelassener CBAM-Anmelder ab 2026 vor.

Lassen Sie uns Ihre Compliance-Pflichten besprechen

In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche EU-Vorgaben für Ihre Produkte gelten und wie ein realistischer Fahrplan zur Umsetzung aussieht. Sie erhalten eine klare Einschätzung – ohne Fachjargon.